Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V. als bundesweite Interessenvertretung von Armut und Ausgrenzung betroffener Menschen und Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen warnt vor den Plänen der Bundesregierung, die Aufgabenträgerschaft der ‚Hartz IV’-Verwaltung in getrennte Hände zu legen.

Dies führe dazu, dass die Rechtsunsicherheit von Betroffenen weiter zunehme, da sie sich zukünftig bei rechtlichen Problemen an zwei unterschiedliche Behörden wenden müssen und widerspreche dem mit ‚Hartz IV’ eingeführten Prinzip der Leistung aus einer Hand. Gleichzeitig würde die Einführung der getrennten Aufgabenträgerschaft unnötige Mehrausgaben verursachen und nach Informationen des Deutschen Sozialgerichtstages, zu einer Verdoppelung der Verfahren vor den Sozialgerichten führen.

Zudem sei es fraglich, ob die vorgesehenen Änderungen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Grundgesetzänderung ausdrücklich erwogen hatte, Bestand haben würden.

Eine Öffnung des Gesetzes dahingehend, dass zukünftig die Kommunen entscheiden dürfen, ob sie im Rahmen der so genannten ‚Optionskommunen’ die Verwaltung von ‚Hartz IV’ selbst übernehmen wollen, lehnen die in der BAG zusammengeschlossenen Initiativen ebenfalls ab:

„ Das hieße, den Bock zum Gärtner zu machen: wer gleichzeitig für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zuständig ist und gleichzeitig entscheidet, in welchen Bereichen diese anzusiedeln sind, wird aufgrund leerer Kassen sehr schnell dazu verleitet, notwendige kommunale Dienste billiger und auf Zwangsbasis anzubieten. Zudem hat der Bundesrechnungshof in seinen zwei Berichten zur Aufgabenwahrnehmung im Sozialgesetzbuch II bereits festgestellt, dass die amtliche Missbrauchsquote bei der Vergabe von ‚Ein-Euro-Jobs’ bei den Optionskommunen deutlich höher liege, als in den gemeinsam verwalteten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn).“, so Jürgen Habich, Vorstand der Betroffenenvertretung zu einem Gesetzesvorschlag aus Reihen der Opposition.

„Die auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesenen Menschen benötigen rechtliche Klarheit und eine bundesweit einheitlich geregelte Anwendung des Sozialrechts. Das kann, trotz aller Kritik, derzeit nur die Bundesagentur für Arbeit gewährleisten.

Eine Aufgabenzersplitterung und der Rückfall in intransparente Doppelzuständigkeiten lehnen wir daher ab. Wir fordern Leistungen aus einer Hand, nicht unter einem Dach und wir fordern die Aussetzung jeglicher Formen von Diskriminierung und Sanktionierung Betroffener.“, so Habich weiter.
Andreas Geiger, Pressesprecher BAG Prekäre Lebenslagen e.V.

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