Gesetzentwurf des Innenministeriums: Schärfere Regeln für  Asylbewerber

"Asylsuchende sollen künftig einfacher in Abschiebehaft genommen  werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,  über den diese Woche das Kabinett beraten soll. Betroffen sind  Flüchtlinge, für deren Asylantrag ein anderes EU-Land zuständig ist.  
Voraussetzung für die Abschiebehaft ist, dass die Ausländerbehörde  »Fluchtgefahr« annimmt. Die Kriterien dafür sind extrem weit – es  reicht, wenn die Schutzsuchenden mit Hilfe von Schleusern ins Land  kamen. Und darauf sind mangels legaler Einreisemöglichkeiten fast alle  Flüchtlinge angewiesen." Artikel von und bei Ulla Jelpke, erschienen  in der jungen Welt vom 1. Dezember 2014 http://www.ulla-jelpke.de/2014/12/artikel-feindbild-fluechtling/

Aus dem Text: "… Für Flüchtlinge, die aufgrund der Situation in ihren  Herkunftsgebieten oder anderer Hindernisse nicht abgeschoben werden  können und schon seit etlichen Jahren in Deutschland »geduldet«  werden, ist dagegen eine Bleiberechtsregelung geplant – einerseits.  Andererseits wird denen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen –  und das sind alle Geduldeten – ein »Aufenthaltsverbot« angedroht, das  sie vom Bleiberecht gleich wieder ausschließt.  
Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhart kritisiert diesen Entwurf als  »massivste Verschärfung im Aufenthaltsrecht« in den letzten 20 Jahren…"