Gesetzentwurf des Innenministeriums: Schärfere Regeln für Asylbewerber
"Asylsuchende sollen künftig einfacher in Abschiebehaft genommen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den diese Woche das Kabinett beraten soll. Betroffen sind Flüchtlinge, für deren Asylantrag ein anderes EU-Land zuständig ist.
Voraussetzung für die Abschiebehaft ist, dass die Ausländerbehörde »Fluchtgefahr« annimmt. Die Kriterien dafür sind extrem weit – es reicht, wenn die Schutzsuchenden mit Hilfe von Schleusern ins Land kamen. Und darauf sind mangels legaler Einreisemöglichkeiten fast alle Flüchtlinge angewiesen." Artikel von und bei Ulla Jelpke, erschienen in der jungen Welt vom 1. Dezember 2014 http://www.ulla-jelpke.de/2014/12/artikel-feindbild-fluechtling/
Aus dem Text: "… Für Flüchtlinge, die aufgrund der Situation in ihren Herkunftsgebieten oder anderer Hindernisse nicht abgeschoben werden können und schon seit etlichen Jahren in Deutschland »geduldet« werden, ist dagegen eine Bleiberechtsregelung geplant – einerseits. Andererseits wird denen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen – und das sind alle Geduldeten – ein »Aufenthaltsverbot« angedroht, das sie vom Bleiberecht gleich wieder ausschließt.
Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhart kritisiert diesen Entwurf als »massivste Verschärfung im Aufenthaltsrecht« in den letzten 20 Jahren…"