Der Erwerbslosenverein Tacheles führt in Wuppertal am 1. März 2010 den nächsten Zahltag in diesem Jahr durch. Infomaterial dazu auf der Tachelesseite. Der Zahltagflyer zum Download: http://www.harald-thome.de/media/files/100301_Zahltag-Flyer02.pdf

Gemeinsam mit anderen Gruppen und aktiven Erwerbslosen am 1. März ab 8:00 Uhr vor der Geschäftsstelle der ARGE in der Bachstraße am Werther-Carré. Dort findet um 9:30 Uhr eine öffentliche Pressekonferenz statt, auf der die Ergebnisse der unabhängigen „Kundenzufriedenheitsumfrage” vorgestellt werden. Die Geschäftsstelle, die am schlechtesten abgeschnitten hat, wird anschießend mit dem Besuch einer Delegation zu rechnen haben…

Am Zahltag wollen wir auf die alltägliche Zumutungen für Hartz IV-Bezieher/innen aufmerksam machen, gegen ARGE-Schikanen protestieren und uns gegenseitig bei der Vorsprache beim Amt unterstützen. Zahltag ist der erste Werktag im Monat. Zum Monatsanfang kommt es regelmäßig zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Leistung. Viele Betroffene kommen dann zur ARGE, um die Überweisung des Arbeitslosengeldes oder einen Vorschuss zu fordern. Schließlich wird auch von Erwerbslosen verlangt, dass sie ihre Miete pünktlich zum Monatsanfang zahlen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Zahltag-20100301.aspx

 

 

 

Das nächste Arbeitsfrühstück für solidarische Jobcenter-Begleiter/innen und die, die es gerne werden wollen,
findet am Samstag, den 27.02.2010 um 10:30 Uhr im Mieterladen (Berlin-Friedrichshain, Kreutzigerstr. 23, Nähe U-Bhf. Samariterstraße) statt.

Da jede/r früher oder später zu einem Termin ins Jobcenter muss und viele dieser Termine unangenehm und schikanierend sind, kann eine Begleitung oft Wunder bewirken. Der Umgangston auf dem Amt wird entspannter, scheinbar festgefahrene Situationen lassen sich plötzlich regeln und Erwerbslose erhalten Leistungen, die ihnen bislang verwehrt wurden.

Dieses gegenseitige Begleiten ist eine Möglichkeit, sich im Alltag solidarisch zu unterstützen. Deshalb haben wir die Idee eines „Begleitpools“ ins Leben gerufen. Sowohl diejenigen, die eine Begleitung
bei einem Termin benötigen, als auch die, die sie dorthin solidarisch begleiten wollen, können sich hier finden und absprechen. Insbesondere gibt es auch eine Mailingliste für das Suchen nach und Anbieten von Begleitungen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und im Internet unter
http://zahltagberlin.blogsport.de/

 

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung und Neuberechnung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte und damit des Existenzminimums in Deutschland.

„Das Urteil will dem vernachlässigten Sozialstaatsgebot und dem beschädigten Würdeartikel im Grundgesetz nachhaltig zur Geltung verhelfen“, so die Einschätzung des Sozialethikers Franz Segbers im Bündnis. „Auf eine vollständige Berücksichtigung des notwendigen Lebensunterhalts und eines nachvollziehbaren Verfahrens haben Erwerbsloseninitiativen, Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler seit Einführung der Hartz-Gesetze gedrängt: Wie viel Geld braucht ein Mensch fürs physische Überleben, wie viel braucht er für die gesellschaftliche Teilhabe und wie wird der Betrag ermittelt“, so Helga Spindler, Sozial- und Arbeitsrechtsexpertin im Bündnis. „Gesetzgeber und die Regierung werden vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, durch fundierte Untersuchungen und Regelungen das soziokulturelle Existenzminimum sicher zu stellen“, so Segbers.

„Wir fürchten aber, dass die Politik weiterhin bei den existenzsichernden Leistungen auf Kosten erwerbsloser Menschen sparen will und im Falle der gebotenen Erhöhung der Regelsätze andere Wege suchen wird“, so der Sozialethiker weiter, „Steuergeschenke und Rettungspakete für Banken finanzieren sich nicht von selbst.“

Seit Wochen erleben wir eine unsägliche Kampagne gegen Erwerbslose, die auch die Verschärfung von Sanktionen vorbereiten soll. Ministerpräsident Koch kritisiert die angeblich langen Verzögerungsmöglichkeiten, die Betroffene durch Einsprüche und Klagen gegen Sanktionen hätten, sowie die regelmäßig zu beobachtende Aufhebung der Sanktionen durch Sozialgerichte, was nichts anderes bedeutet, als dass die rechtsstaatliche Kontrolle von sanktionierenden Behörden abgeschafft werden soll. „Dann können wir durch Kürzung der Regelsätze und im weiteren vermutlich der Wohnkosten beliebig in Trainingsmaßnahmen, „Sofortangebote“ oder in andere Formen prekärer Arbeit gepresst werden“, so Claudia Daseking aus einer der Betroffenenorganisationen im Bündnis.

Diese Zielsetzung der Hartz-Gesetze wird weiter verfolgt, nämlich die Kosten des Sozialsystems und gleichzeitig das Lohnniveau in den unteren Einkommensschichten zu senken, und daran ändert auch der heutige Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nichts. Die Entrechtung der Erwerbslosen nimmt zu, insbesondere der jungen Menschen unter 25 Jahren, bei denen die 100%ige Kürzung schon bei kleinsten Verfehlungen greift, während es weiterhin an Ausbildungsplätzen und akzeptablen Bildungsbedingungen fehlt.

Notwendig ist eine gesellschaftliche Debatte über einen Umgang mit Erwerbslosen, der einer sozialen und demokratischen Gesellschaft angemessen ist. Das Bündnis fordert deshalb weiterhin, die Sanktionen sofort auszusetzen.

Kontakt:
Prof. Dr. Franz Segbers (Tel. 069 / 7947-242, Mobil 0160/9057 3904); Prof. Dr. Helga Spindler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Claudia Daseking (Tel. 030 / 788 91 992; Mobil: 0172 / 38 181 53) (für das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium  –  www.sanktionsmoratorium.de)

CDU, Koch und Co. haben mal wieder die Keule rausgeholt und die üblichen Medien sind aufgesprungen. Nun soll das Thema im Netz, via Twitter, Blogs und Co. widerlegt werden. Es ist zu hoffen, dass hier eine Basis entsteht, um zukünftig zeitnah auf diese alle Jahre wieder aufkommende
Kampagne gegen die Arbeitslosen zu reagieren. Wer sich daran beteiligen und die Aktion unterstützen möchte ist Herzlich Willkommen:
http://bewegung.taz.de/aktionen/faulheitsluege/beschreibung

 

Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch und erstmal gar nicht zu zahlen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz IV-Beziehern zurückfordern, weil durch falsche Bescheide die Erhöhung des Kindergeldes nicht berücksichtigt wurde. Der Grund: Zum ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern ist der Betrag jedoch nicht angerechnet worden. Die Bundesagentur für Arbeit räumte den Fehler bei der Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch innerhalb von vier Wochen gegen derartige Rückforderungsbescheide. Es bestehen begründete Aussichten, dass die BA keinen Anspruch geltend machen kann, da die Eltern sich auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertrauen durften. Zudem dürfte das Geld auch nicht vor Beendigung des Hartz IV-Hilfebezugs zurückgefordert werden, wenn das Geld schon ausgegeben wurde.

„Wir raten dringend dazu – auch mit anwaltschaftlicher Hilfe – innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Ein eingelegter Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide entfaltet grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bis das Widerspruchs- und ein eventuelles Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, hat die BA keine Handhabe das Geld zurück zufordern“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Einen entsprechenden Musterwiderspruch stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Websites (http://www.erwerbslosenforum.de) zur Verfügung, sobald die ersten Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit bei den Eltern eingehen.

„Wir erwarten jedoch von der BA und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass sie großzügig auf die Rückforderungen verzichten. Laut Aussagen der des Geschäftsleiters der ARGE Wuppertal kostet jede Rückforderung rund 80 Euro. Von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen (CDU) fordern wir, dass sie sich endlich dafür stark macht, dass Kindergeld überhaupt nicht mehr als Einkommen angerechnet wird, sondern den Kindern voll zur Verfügung steht. Die volle Anrechnung des Kindergeldes bestraft die Kinder für den Hartz IV- oder Sozialhilfebezug ihrer Eltern. Eltern haben aber in der Regel keine Schuld an ihrer Situation. Sie ist vielmehr Ursache des Kapitals mit seinen Billiglöhnen oder Entlassungen von ArbeitnehmerInnen. Kindergeld wurde vom Staat als bedingungsloser Beitrag für die Kinder gedacht und ist keineswegs dafür gedacht, dass dies armen Eltern und Kindern direkt wieder genommen wird, weil die Eltern erwerbslos sind oder nicht genügend Lohn beziehen, sagte Martin Behrsing in Bonn

Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsing, Schickgasse 3, 53117 Bonn, Tel.:  0228 2495594, Fax: 0228 18019099 http://www.erwerbslosenforum.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!