Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat am 21.1.21 die Durchführung der 2. Stufe des Volksbegehrens beantragt. Die entsprechenden Unterlagen wurden der Innenverwaltung persönlich zugestellt. Nun ist die Landeswahlleitung am Zug: Es läuft eine Frist von einem Monat, in der Unterschriftenbögen und Listen entworfen werden müssen.
Mit dem Sammelstart der 2. Phase rechnet die Initiative am 26. Februar dieses Jahres. Ab dann können die Berlinerinnen und Berliner das Volksbegehren erneut durch ihre Unterschrift unterstützen. Nachdem 2019 in einer ersten Phase bereits 77.001 Unterschriften abgegeben wurden, sind in der 2. Phase nun die Unterschriften von mindestens 7% der zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigten Bevölkerung nötig - etwas mehr als 170.000 Unterschriften. Die Frist dafür beträgt 4 Monate und endet voraussichtlich am 26. Juni 2021.
Unterschreiben kann man nicht nur an Ständen und bei den Sammlerinnen und Sammlern der Initiative, sondern auch in den Bürgerämtern. Es wird ebenfalls möglich sein, die Bögen ab Ende Februar selbst auszudrucken und unterschrieben an eine Sammelstelle der Initiative zu schicken - eine Postadresse wird zum Sammelstart bekanntgegeben.
Mark Schrolle, Aktivist der Sammel-AG von Deutsche Wohnen & Co. enteignen: „Wir werden ein sicheres Sammeln vor dem Hintergrund von Corona ermöglichen. Trotz Pandemie wurden die Bedingungen des Volksbegehrens nicht erleichtert. Das zeigt, dass es direkte Demokratie in Berlin immer noch schwer hat. Wir sind trotzdem gut vorbereitet und haben über ein Dutzend Kiezteams aufgebaut. Jeden Tag stoßen mehr Menschen zu uns.“
Ralf Hoffrogge, Sprecher der Initiative: „Mit unserem Vorschlag zur Entschädigung nach dem „Faire-Mieten-Modell“ haben wir gezeigt: Unser Vorhaben ist nicht nur legal, sondern auch finanzierbar. Es fehlte bisher nur der politische Mut.“
Jenny Stupka, Sprecherin der Initiative: „2021 wird das Jahr der Entscheidung. Die Berliner*innen haben die einmalige Gelegenheit zu wählen: Wohnraum als Gemeingut mit leistbaren Mieten - oder Preisspirale ohne Ende mit Wohnen als Spekulationsobjekt. Unsere Antwort ist klar: Der Vergesellschaftung gehört die Zukunft.“
Wenn die notwendigen Unterschriften zusammen sind, steht voraussichtlich Ende September parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl der eigentliche Volksentscheid an. Alle Berlinerinnen und Berliner sind dann aufgerufen, zu entscheiden: Sollen Immobilienkonzerne mit Beständen über 3.000 Einheiten in Berlin vergesellschaftet und in Gemeingut überführt werden?
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